3.3 Beim Spin-off überträgt die abspaltende Gesellschaft Aktiven und Passiven zum Buchwert auf die abzuspaltende Gesellschaft, deren Aktien an die Aktionäre der abspaltenden Gesellschaft ausgeschüttet werden. Während die Ausschüttung bei der indirekten Spaltung den zweiten Schritt nach der Ausgliederung darstellt, fallen bei der direkten Spaltung nach Art. 29 ff. FusG die Ausgliederung und die Ausschüttung zusammen. Bei Letzterer kann der Spin-off somit in einem Schritt durchgeführt werden. Die Ausschüttung erfolgt entweder aus dem Bilanzgewinn als Aktien- oder Kaufrechtsdividende oder verbunden mit einer Kapitalherabsetzung als Rückzahlung von Aktienkapital.