SR 221.301) Spin-offs auch in einem zweistufigen Verfahren realisiert. Dies durch Ausgliederung der Vermögensteile auf eine Tochtergesellschaft mit anschliessender direkter oder indirekter Ausschüttung derer Anteile an die Gesellschafter der Muttergesellschaft. Es stellt sich (nach wie vor) die Frage, ob die bisherige Praxis des Vorgehens in zwei Schritten nach Inkrafttreten des Fusionsgesetzes noch zulässig ist oder ob alle wirtschaftlich der Spaltung entsprechende Transaktionen ausnahmslos und zwingend den