2. Vorliegend ist strittig, ob bei den im Rahmen des Spin-offs nach US-amerikanischem Recht zugeteilten Aktien der D.________ Inc. die Steuerverwaltung zu Recht von einem steuerbaren Vermögensertrag ausgegangen ist und dem Rekurrenten im Steuerjahr 2021 einen Betrag in der Höhe von CHF 37'395.-- aufgerechnet hat.