B. Gegen die Einspracheentscheide vom 7. September 2023 hat der Rekurrent mit Eingabe vom 23. September 2023 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, von der Aufrechnung eines vermeintlichen Vermögensertrags auf den Aktien der C.________ Inc. in der Höhe von CHF 37'395.-- abzusehen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt er, die Steuerverwaltung sei anzuweisen, die angefochtene Aufrechnung rechtsgenügend zu begründen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.