45) veranlagt. Die Abweichungen beruhten u.a. darauf, dass die Steuerverwaltung eine Aufrechnung des Ertrags beim beweglichen Vermögen in Form der Zuteilung von Gratisaktien der C.________ Inc. im Umfang von CHF 37'395.-- vornahm (pag. 41 und 38). Dagegen erhob der Rekurrent Einsprachen (pag. 54) mit der Begründung, dass keine Dividendenausschüttung erfolgt sei. Mit Einspracheentscheiden vom 7. September 2023 (pag. 90-83) wurden die Einsprachen teilweise gutgeheissen. Die Aufrechnung von CHF 37'395.-- wurde jedoch bestätigt.