2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2021 wird gutgeheissen. Die Akten gehen zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens zurück an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.