Es kann aber zumindest festgestellt werden, dass der von der Steuerverwaltung berücksichtigte Verlustvortrag von CHF 101'654.-- zu hoch ist. Mit Blick auf das effektive Element (Steuervorteil) kann jedoch offengelassen werden, ob das vom Rekurrenten gewählte Vorgehen letztlich doch den wirtschaftlichen Verhältnissen völlig unangemessen sein könnte bzw. ob das objektive Element der Steuerumgehung doch noch zu bejahen wäre.