-9- seiner Mutter (Rechtsvorgängerin) eingetreten und Alleinaktionär der E.________ AG geworden. Im Jahr 2020 ist die geerbte E.________ AG anschliessend in die D.________ Holding AG umfirmiert worden. Seither besteht ihr einziger Zweck im Halten der Beteiligungen an der F.________ AG (reiner Holdingzweck). Die D.________ Holding AG ist somit zwischen dem Rekurrenten und der im Rahmen der Unternehmensnachfolge von ihm erworbenen F.________ AG geschaltet worden.