5.2.1 Hierzu ist vorab festzuhalten, dass mit dem Tod der Mutter des Rekurrenten (________2019) ihr Nachlass durch Universalsukzession auf ihre gesetzlichen Erben, d.h. auf den Rekurrenten und seiner Schwester, übergegangen sind. Hierbei sind im Rahmen der Erbschaft letztlich alle Aktien der E.________ AG unentgeltlich auf den Rekurrenten übertragen worden. Folglich ist der Rekurrent im Jahr 2019 als Rechtsnachfolger in das Rechtsverhältnis