560 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs [ZGB; SR 210]) gebricht es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung und kann die Transaktion nicht als Handelsgeschäft bezeichnet werden (Bauer-Balmelli/Fisler, a.a.O., StG Art. 5 Abs. 2 lit. b Nr. 28). Die Mutter des Rekurrenten hat die Betriebstätigkeit der Gesellschaft (E.________ AG) auch nicht im Hinblick auf einen Verkauf eingestellt und in liquide Form gebracht, um so die Liquidationsvorschriften zu umgehen (Bauer-Balmelli/Fisler, a.a.O., StG Art. 5 Abs. 2 lit. b Nr. 27). Vielmehr hat die E.____