2. Umstritten ist, ob vorliegend durch die Einbringung von Beteiligungsrechten der F.________ AG in eine überschuldete Gesellschaft (D.________ Holding AG, vormals E.________ AG) letztlich eine Gratisliberierung des Aktienkapitals stattfand, die bei den Rekurrenten im Steuerjahr 2021 Einkommenssteuerfolgen auslösen.