C. Gegen die Einspracheentscheide vom 7. September 2023 haben die Rekurrenten am 21. September 2023 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Sie beantragen darin sinngemäss, dass die Einspracheentscheide aufzuheben und die bei ihnen als Gratisliberierung von Aktienkapital erfolgte Aufrechnung von CHF 101'654.-- zu streichen sei. Sie führen im Wesentlichen aus, es sei unbestritten, dass die E.________ AG im Jahr 2019 zum Zeitpunkt des Erbgangs inaktiv und in liquide Form gebracht worden sei. Die Aktien seien jedoch nicht verkauft, sondern im Rahmen einer Erbschaft übertragen worden.