Die bereits im Jahr 2016 erworbenen Aktien blieben im Privatvermögen des Rekurrenten. Die Aktien des gewillkürten Geschäftsvermögens (2019) wurden zum Preis von CHF 500'000.--, jene des Privatvermögens (2016) zum Preis von CHF 50'000.-- der D.________ Holding AG übertragen. Die Finanzierung dieser Transaktion erfolgte über ein Verkäuferdarlehen von CHF 550'000.--. Die D.________ Holding AG (bzw. die E.________ AG) war vor dem Zeitpunkt der geplanten Übernahme der F.________ AG inaktiv gewesen. Ihre Bilanz zeigte per 31. Dezember 2019 ein Bild der Überschuldung.