__ AG mit Sitz in C.________ hatte der Rekurrent zuvor von seinem Vater in zwei Schritten für insgesamt CHF 1 Mio. erworben. Die eine Hälfte der Aktien kaufte er im Jahr 2016 und die andere Hälfte im Jahr 2019 jeweils zum Preis von CHF 500'000.--. Der Kaufpreis wurde über ein Verkäuferdarlehen finanziert, das im Oktober 2020 noch CHF 930'000.-- betrug. Die im Jahr 2019 erworbenen Aktien der F.________ AG wurden zum gewillkürten Geschäftsvermögen erklärt. Die bereits im Jahr 2016 erworbenen Aktien blieben im Privatvermögen des Rekurrenten.