2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2021 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Veranlagung an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden den Rekurrentinnen im Umfang von rund 28 % bzw. CHF 200.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden Parteikosten von pauschal CHF 600.-- (inkl. allfälliger Auslagen, inkl. 7.7 % MwSt) gesprochen.