die in homogenen Gruppen trainieren wollen, um technische, taktische, koordinative und mentale Fortschritte zu erzielen. Inwiefern Wettkamptrainings für den Unterricht von Gymnasialschülern nützlich sind bzw. die Vermittlung von beruflichem Wissen zum Ziel haben (vgl. KS Nr. 42, Ziff. 4.5), ist nicht erstellt und auch nicht nachvollziehbar. Daran ändern auch die Ausführungen der Vertreterin in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung nichts, in welchen sie den Inhalt des Trainings aufführt. Insbesondere, da diese nicht belegt sind und so auch auf der Homepage nicht ausgewiesen werden.