Die Rekurrentin vermittle ihren Schülern dabei das Tennisspielen mit- und gegeneinander. Die notwendigen Bausteine vermittle ihr die besuchte Weiterbildung "Wettkampftraining" der Tennis- und Wettkampfschule F.________. Es liege in der Natur der Sache, dass eine Sportlehrerin Weiterbildungen im Fach Sport besuche. Nur weil die Rekurrentin auch privat Tennis spiele, sei es nicht richtig, ihr die Abzugsfähigkeit der Weiterbildungskosten auf diesem Gebiet nicht zu gewähren.