4. Die Vertreterin bringt vor, dass es sich bei den besuchten Tennistrainings um berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten der Rekurrentin handle. Als dipl. Sportlehrerin habe sie mit den Trainings ihre beruflichen Kenntnisse erhalten bzw. vertieft. Den unmittelbaren Zusammenhang der Trainings mit ihrer gegenwärtigen Berufsausübung sei gegeben und notwendig, da am Gymnasium E.________ aufgrund von Platzgründen ein Teil des Unterrichts der Rekurrentin auf dem Tennisplatz stattfinde. Die Rekurrentin vermittle ihren Schülern dabei das Tennisspielen mit- und gegeneinander.