-3- 2. Vorab ist betreffend die Kosten für die Clown-Ausbildung festzuhalten, dass die Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung vom 23. Oktober 2023 – in Abweichung zu den Einspracheentscheiden vom 21. August 2023 – deren Anerkennung als berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten beantragt hat. Dementsprechend liegen in diesem Punkt des vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahrens übereinstimmende Anträge der Parteien vor. Zwar besteht für die Steuerrekurskommission aufgrund der Offizialmaxime keine Pflicht, übereinstimmenden Anträgen Folge zu geben.