-2- Nichtberücksichtigung der Kosten für das Tennistraining fest, hingegen beantragt sie die Berücksichtigung der Kosten für die Clown-Ausbildung. Sie begründet ihren Antrag zusammengefasst damit, dass die Tennistrainings vorwiegend aus privaten Gründen erfolgt seien. Insbesondere, da die Rekurrentin gemäss der Homepage von Swisstennis für den TC ________ lizenziert sei und somit unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit den Sport in der Freizeit betreibe. Darüber hinaus biete Jugend und Sport Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Tennis an, die anerkannt werden würden.