Die Ausbildung befähige die Rekurrentin einerseits auf Bühnen aufzutreten und damit selbstständig Geld zu verdienen. Andererseits habe die Arbeitgeberin bestätigt, dass sie beabsichtige, die Rekurrentin aufgrund ihrer Ausbildung zukünftig im Fach "Theater" einsetzen zu wollen. Damit sei erstellt, dass die beiden Aus- und Weiterbildungen der Rekurrentin als berufsorientierte Kosten steuerlich zum Abzug zuzulassen seien. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2023 hat die Vertreterin auf Nachfrage der Steuerrekurskommission eine Bestätigung der Arbeitgeberin betreffend den Tennisunterricht sowie die Inaussichtstellung des Einsatzes der Rekurrentin im Fach "Theater" eingereicht.