B. Hiergegen haben die Rekurrentinnen, wie bereits im Einspracheverfahren vertreten durch D.________ (Vertreterin), mit Eingabe vom 20. September 2023 Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragte die vollumfängliche Berücksichtigung der Kosten für die Tenniswettkampftrainings sowie der Clown-Ausbildung der Rekurrentin. Zur Begründung bringt sie zusammengefasst vor, dass die Rekurrentin diplomierte Sportlehrerin und in dieser Funktion am Gymnasium in E.________ (Arbeitgeberin) arbeite.