betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2021 den Akten entnommen: A. B.________ (Rekurrentin) und A.________ (eingetragene Partnerin; gemeinsam Rekurrentinnen) wurden letztmals mit Einspracheentscheiden vom 21. August 2023 für das Steuerjahr 2021 veranlagt (Akten der Steuerverwaltung, pag. 107-99). Dabei wurde das steuerbare Einkommen auf CHF 101'100.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 101'000.-- bei der direkten Bundessteuer festgesetzt. Das steuerbare Vermögen betrug CHF 336'000.--. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ___