1. Der Rekurs betreffend Erlass der kantonalen Steuern 2021 wird gutgeheissen. Der angefochtene Erlassentscheid vom 21. August 2023 (kantonale Steuern) wird aufgehoben und die Angelegenheit zu neuem Erlassentscheids an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend Erlass der direkten Bundessteuer 2021 wird gutgeheissen. Der angefochtene Erlassentscheid vom 21. August 2023 (direkte Bundessteuer) wird aufgehoben und die Angelegenheit zu neue, Erlassentscheids an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.