Zu prüfen wird einerseits sein, ob vorhandene Rücklagen effektiv benutzt wurden, um unfallbedingte Erwerbsausfälle zu kompensieren. Andererseits wird erstmalig die Rechtsfrage zu beantworten sein, ob in diesem Fall ein Erlass möglich ist oder ob auch in dieser Konstellation davon die Rede sein muss, dass sich jemand leichtfertig ausser Stande gesetzt habe, geschuldete Steuern zu zahlen (vgl. E. 4.1).