Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden im Zuge von Belegeinforderungen dann auch weitere Unterlagen im Zusammenhang mit den Operationen bzw. mit dem Unfall des Rekurrenten eingefordert, welche teilweise auch eingereicht worden sind. Nichtsdestotrotz liegt (selbst mit Blick auf die nachgeforderten Unterlagen) noch kein schlüssiges Gesamtbild vor, ob und in welchem Umfang tatsächlich vorhandene Rücklagen vom Rekurrenten effektiv dafür eingesetzt worden sind, um die Lebenshaltung als solche aufrecht zu erhalten. Dabei ist es nicht an der Steuerrekurskommission als erste Gerichtsinstanz, den relevanten Sachverhalt erstmals abzuklären.