I. Dazu hat der Rekurrent mit Schreiben vom 24. September 2024 Stellung genommen. Er führt aus, dass ihm "bewusst sei, im Jahr 2021 über dem Existenzminimum" gewesen zu sein. Die damals gebildeten Rücklagen habe er aber (wegen dem Unfall) zur Existenzsicherung im Jahr 2023 benötigt. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen näher eingegangen. -3- Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: