Schliesslich wurde der Rekurrent daran erinnert, die bereits einverlangten (aber noch nicht eingegangenen) Unterlagen (u.a. Monatsbudgets 2021) ebenfalls noch einzureichen. Der Rekurrent wurde erneut darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichen der verlangten Angaben und Unterlagen der Rekurs und die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen werden können. Am 22. April 2024 wurden die Bestätigung "Eingabe Steuererklärung 2023" sowie die "Geschäftsbuchhaltung 2023 und 2024" und (mit Eingang vom 5.6.2024) zwei ärztliche Berichte (zu einer Unterschenkelfraktur bzw. der entsprechenden Operation Ende 2022) eingereicht.