G. Am 2. April 2024 hat die Steuerrekurskommission beim Rekurrenten weitere Unterlagen eingefordert. Hinsichtlich des Spitalaufenthalts wurde ein Arztzeugnis bzw. ein ärztlicher Bericht (u.a. mit Prognose zur Arbeitsfähigkeit) eingefordert, ebenso wurden Nachweise zur aktuellen und künftigen Einkommenssituation einverlangt. Schliesslich wurde der Rekurrent daran erinnert, die bereits einverlangten (aber noch nicht eingegangenen) Unterlagen (u.a. Monatsbudgets 2021) ebenfalls noch einzureichen.