-2- F. In der Folge hat der Rekurrent die Steuerrekurskommission am 21. Dezember 2023 darauf aufmerksam gemacht, dass er ab dem 27. Dezember 2023 einen Spitalaufenthalt habe und danach bis Ende Februar 2024 im Ausland sein werde. Seine Eltern hätten ihn ins Ausland eingeladen, zumal er voraussichtlich bis Ende Februar 2024 auch nicht arbeiten könne. Soweit alles gut verheile, werde er ab März 2024 wieder in der Schweiz sein bzw. weiterarbeiten.