D. Die Steuerrekurskommission hat den Rekurrenten am 19. September 2023 u.a. ersucht, ein aktuelles Monatsbudget (inkl. Belege) und ein solches betreffend das Jahr 2021 einzureichen. Ferner ist er aufgefordert worden, neben der aktuellen Vermögens- und Schuldensituation auch die Vermögens- und Schuldensituation betreffend das Jahr 2021 darzulegen (inkl. Belege). Weiter ist der Rekurrent darauf hingewiesen worden, dass bei Nichteinreichen der verlangten Angaben und Unterlagen der Rekurs und die Beschwerde kostenpflichtig abgewiesen werden können. Ferner wurde ein Kostenvorschuss für die Verfahrenskosten einverlangt.