C. Gegen diesen Entscheid hat der Rekurrent mit Schreiben vom 18. September 2023 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und sinngemäss den Erlass des hiervor erwähnten Steuerausstands beantragt. Er begründet seinen Antrag damit, dass bei ihm ein "Härtefall" vorliege. Er habe Rücklagen gebildet, aber aufgrund eines Unfalls Ende 2022 habe er während fünf Monaten kein Einkommen mehr erzielt. Als selbstständig Erwerbender komme er "nur knapp durch". Ende 2023 müsse er sich noch einmal operieren lassen und werde wiederum während einiger Zeit keine Einkünfte erzielen.