-7- angefochtenem Einspracheentscheid (CHF 1'845'200.--). Die tatsächliche Reduktion gemäss vorliegendem Rekursentscheid beträgt CHF 568'800.--. Damit obsiegt der Rekurrent zu 63 % (CHF 568'800.-- / CHF 905'900.--). Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 2'625.95 (bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 1'500.-- und Gutachterkosten von CHF 1'125.95) werden dem Rekurrenten zu 37 %, ausmachend CHF 971.60, zur Bezahlung auferlegt. Weil der Rekurrent im vorliegenden Verfahren nicht vertreten ist und ihm keine notwendigen und verhältnismässig hohen Kosten entstanden sind, werden keine Parteikosten gesprochen (Art. 200 Abs. 4 StG).