Dies mag ohne weiteres zutreffen, reicht aber nicht aus, um die Gebäudeartnote noch weiter zu senken. Wie im Augenschein-Protokoll ausgeführt, handelt es sich beim zu beurteilenden Objekt um eine separate Parzelle mit eigenem Zugang und Treppenhaus. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass selbst Stockwerkeinheiten in einem Mehrfamilienhaus gemäss Ziff. 2.2.4 der Bewertungsnormen mindestens die Gebäudeartnote 2 aufweisen. Auch aus diesem Grund kommt die Note 1 für ein angebautes Zweifamilienhaus nicht in Frage.