-6- 6. Während seitens der Steuerverwaltung keine Stellungnahme zum Protokoll eingegangen ist, hat sich der Rekurrent mit Schreiben vom 27. März 2024 dazu geäussert. Er erklärt sich mit den Feststellungen der Delegation weitgehend einverstanden, weist betreffend Gebäudeartnote jedoch darauf hin, dass Installationsräume und die Umgebung mit den Bewohnern der anderen Haushälfte geteilt werden müssten, wie dies auch in Mehrfamilienhäusern der Fall sei. Dies mag ohne weiteres zutreffen, reicht aber nicht aus, um die Gebäudeartnote noch weiter zu senken.