5.2 Die bisherige Note 7 für die Wohnlage ist von der Delegation bestätigt worden. Diese Note widerspiegelt einerseits die gute Aussicht und Besonnung und andererseits die Nachteile der nahen Kantonsstrasse und der Immissionen durch die benachbarten Landwirtschaftsbetriebe. Keine Rolle spielt, dass die andere Haushälfte (Grundstück Nr. 2________) nur die Wohnlagenote 3 aufweist (siehe Beilage 8 zur Eingabe des Rekurrenten vom 4.10.2023). Die Note 3 ist angesichts der Eindrücke beim Augenschein offensichtlich mit den Verhältnissen nicht vereinbar.