5.1 Weiter hat die Delegation die Note für die Gebäudeart von 3 auf 2 reduziert. Im Augen- schein-Protokoll ist dazu ausgeführt worden, dass es sich beim Wohnhaus Nr. 3________ um ein Objekt handle, das sowohl gegenüber Reiheneinfamlienhäusern als auch freistehenden Zweifamilienhäusern (für diese beiden Gebäudearten sehen die Bewertungsnormen die Note 3 vor) relevante Nachteile aufweise, welche mit der Note 2 zu berücksichtigen seien. Nicht infrage komme hingegen die vom Rekurrenten beantragte Mindestnote 1, die für Mehrfamilienhäuser ab vier Wohnungen vorgesehen sei.