4. Die Steuerverwaltung hat beim vorliegenden Grundstück die allgemeine Neubewertung 2020 automatisiert umgesetzt. Dabei wurde die vorbestehende Raumaufnahme (Ziff. 1 des Au- genschein-Protokolls) und die Benotung (mit Ausnahme der Verkehrslage, Ziff. 2 des Augen- schein-Protokolls) unverändert übernommen, das wirtschaftliche Alter (Ziff. 3 des Augenschein- Protokolls) angepasst und anschliessend wurde anhand der aktualisierten Tabellen der neue amtliche Wert ermittelt. Im Einspracheverfahren hat die Steuerverwaltung auf einen Augenschein verzichtet, jedoch anhand der Unterlagen die Raumaufnahme um 0.3 RE für zusätzliche Einrichtungen reduziert.