C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 14. September 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, den amtlichen Wert seiner Liegenschaft massgebend herabzusetzen. Im Einzelnen beanstandet der Rekurrent die Benotung der Gebäudeart, der Wohnlage und der Verkehrslage. Weiter erachtet er die Mietwertkategorie, die für die ganze Gemeinde D.________ gilt, in seinem Fall als überhöht. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 hat der Rekurrent seine Angaben präzisiert und weitere Unterlagen eingereicht.