A. Das Grundstück D.________ Nr. 1________, ist seit dem Jahr 2005 im Alleineigentum von A.________ (fortan: Rekurrent). Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone etwas ausserhalb des Dorfes D.________ Richtung E.________. Auf der Parzelle befindet sich die Hälfte eines Wohnhauses. Dessen andere Hälfte gehört zum Grundstück Nr. 2________. Beide Haushälften umfassen je zwei Wohnungen. Der Rekurrent und seine Ehefrau bewohnen die grössere Wohnung ihrer Haushälfte selber, die kleinere Wohnung im Dachgeschoss vermieten sie an Dritte.