1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2020 wird gutgeheissen. Der von den Rekurrenten für das Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1_____ zu versteuernde Mietwert wird auf CHF 405'900.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2020 wird gutgeheissen. Der von den Rekurrenten für das Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1_____ zu versteuernde Mietwert wird auf CHF 405'900.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.