Vielmehr dürfte es sich so verhalten, dass die im Zusatzprotokoll Z1 erwähnten luxuriösen Ausbauten und Installationen in erster Linie den Vorlieben der Eigentümerschaft entsprechen und dass die darauf entfallenden Investitionen nur zu einem Teil auf potenzielle Mieter überwälzt werden könnten. Der Steuerverwaltung gelingt der ihr obliegende Beweis, dass der systemgenerierte Eigenmietwert von CHF 405'900.-- (wesentlich) unter einem am Markt erzielbaren Mietertrag liegt, somit nicht.