-9- schen Renditeimmobilien wie Mehrfamilien- oder Geschäftshäusern mag der Verweis auf eine Sollrendite sachgerecht sein. Das vorliegend zu beurteilende Objekt gehört jedoch nicht in diese Kategorie. Vielmehr dürfte es sich so verhalten, dass die im Zusatzprotokoll Z1 erwähnten luxuriösen Ausbauten und Installationen in erster Linie den Vorlieben der Eigentümerschaft entsprechen und dass die darauf entfallenden Investitionen nur zu einem Teil auf potenzielle Mieter überwälzt werden könnten.