Vielmehr erklären sie sich mit dem systemgenerierten Eigenmietwert von CHF 405'900.-- einverstanden. Nur für den Fall, dass die Steuerrekurskommission ein gerichtliches Gutachten in Auftrag geben würde und daraus ein tieferer Marktwert resultieren würde, wird beantragt, den Eigenmietwert anhand des Gutachtens zu bestimmen (Stellungnahme vom 22.12.2023, Ziff. 3.3).