Allerdings verfüge das Objekt weder über ein Hallenbad noch über einen Fitnessraum oder eine Einstellhalle, was bei Luxusimmobilien vorausgesetzt werde. Zudem würden sich potenzielle Interessenten angesichts des hohen Mietzinses und der tiefen Hypothekarzinsen eher für einen Kauf entscheiden, weshalb die Nachfrage für Mietobjekte in diesem Preissegment eher gering sei. Die Steuerverwaltung führt hierzu aus, dass die Einschätzung der G.________ AG nicht als Nachweis für einen zu hohen Eigenmietwert tauge.