Infolge der reduzierten Raumeinheiten wäre der Eigenmietwert ohne die durch die Steuerverwaltung vorgenommene Aufrechnung hingegen auf CHF 405'900.-- gesunken. Um dieses aus ihrer Sicht falsche Ergebnis zu verhindern, hat die Steuerverwaltung den Protokollmietwert um knapp 50 % erhöht, woraus der hier angefochtene Eigenmietwert von CHF 606'700.-- resultierte, der praktisch dem bis anhin geltenden entspricht: