Es ist anzunehmen, dass die Steuerverwaltung dieses Ergebnis (wohl zurecht) als über dem Verkehrswert liegend beurteilt und in der Folge die auf Spezialausbauten entfallende Anzahl Raumeinheiten auf 76.4 RE gesenkt hat. Ohne die Reduktion der Raumeinheiten für zusätzliche Ausbauten hätte der aus dem Protokollmietwert abgeleitete Eigenmietwert zugenommen, wegen des stark reduzierten Mietwertfaktors jedoch nur um rund 8 %. Infolge der reduzierten Raumeinheiten wäre der Eigenmietwert ohne die durch die Steuerverwaltung vorgenommene Aufrechnung hingegen auf CHF 405'900.-- gesunken.