Jene Bewertung war Gegenstand eines Verfahrens vor der Steuerrekurskommission. Aus deren Entscheid Nr. 100 2011 922 vom 18. Juni 2013 (nicht publiziert) geht hervor, dass mit dem ausserordentlich hohen Anteil der auf Spezialausbauten entfallenden Raumeinheiten (154.6 RE von total 204.2 RE) sichergestellt werden sollte, dass der amtliche Wert in einem einigermassen vertretbaren Verhältnis zu den getätigten Investitionen (rund CHF 38.0 Mio.) steht.