4. Aufgrund welcher Überlegungen die Steuerverwaltung die Anzahl Raumeinheiten gesenkt hat, geht aus den Akten nicht hervor. Es ist jedoch naheliegend, dass damit ein überhöhter amtlicher Wert verhindert werden sollte. Das Grundstück der Rekurrenten wurde letztmals nach Abschluss der Umbau- und Sanierungsarbeiten mit Wirkung ab Steuerjahr 2010 ausserordentlich neu bewertet, wobei der amtliche Wert auf den bis 2019 geltenden Betrag von knapp CHF 15.0 Mio. festgesetzt wurde. Jene Bewertung war Gegenstand eines Verfahrens vor der Steuerrekurskommission.