fortan: Bewertungsnormen). Bei der Umsetzung der allgemeinen Neubewertung reduzierte die Steuerverwaltung die auf die Zusatzausbauten und -installationen entfallenden Raumeinheiten um rund die Hälfte auf 76.4 RE. Zusammen mit einer weiteren Reduktion von 0.3 RE betrug das Total der Raumeinheiten damit noch 125.7 RE: